Darum Gartenbau Wesserling
Die Experten in Sachen Bäume
Kann ich einfach selber fällen?
In der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 grundsätzlich alle Bäume und Hecken geschützt, d.h., sie dürfen ohne schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Dienststelle in den Bezirksämtern nicht gefällt und keine Teile von ihnen entfernt oder beschädigt werden (z.B. Zweige, Äste, Rinde, Wurzeln). Es gibt Ausnahmen, aber in den meisten Fällen benötigen Sie eine Genehmigung um die wir uns gerne kümmern.
Was passiert mit dem gefälltem Baum?
Das anfallende Stammholz können wir direkt bei Ihnen vor Ort für Ihren Kamin zur Trocknung aufspalten, häckseln und verteilen oder abtransportieren. Finden Sie mit uns die beste Lösung für Ihr Baum-Problem.
Was mache ich bei komplizierten Baumfällarbeiten?
In besonders schwierigen Fällen kommt bei uns ein ausgebildetem Seilkletter-Profi zum Einsatz. Neben seinem besonderem Fachwissen und Fähigkeiten bzgl. Kronensicherungen, verfügt dieser auch über eine spezielle Versicherung.